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   BVerwG, 10.02.1977 - III C 34.76   

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https://dejure.org/1977,2360
BVerwG, 10.02.1977 - III C 34.76 (https://dejure.org/1977,2360)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1977 - III C 34.76 (https://dejure.org/1977,2360)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1977 - III C 34.76 (https://dejure.org/1977,2360)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfolgter - Entschädigung - Entziehungsschaden - Reparationsschaden - Aufenthaltsvoraussetzung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.10.1976 - 3 C 33.75

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 34.76
    Ein Verfolgter, der eine Entschädigung gemäß RepG § 16 Abs. 2 für einen Entziehungsschaden als (fiktiven) Reparationsschaden beansprucht, braucht nicht die Aufenthaltsvoraussetzung des FeststGBAADV7 § 7 zu erfüllen (Vergleiche, BVerwG, 14.10.1976, III C 33.75, Buchholz, 427.7 § 16 Nr. 3 - und seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 3 C 8.76

    Geltendmachung von Verfolgungsschäden an Betriebsvermögen nach dem

    Wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1976 - BVerwG III C 33.75 - (IFLA 1977, 40), vom 9. November 1976 - BVerwG III C 26.76 und III C 31.76 - und vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 34.76 - entschieden hat, ist bei der in § 16 Abs. 2 RepG bestimmten "entsprechenden" Anwendung der dort genannten Vorschriften der 7. FeststellungsDV davon auszugehen, daß diese Vorschriften nicht schlechthin, sondern nur insoweit anzuwenden sind, als sie den vorrangigen Grundsätzen des Reparationsschädengesetzes nicht widersprechen.
  • BVerwG, 10.03.1977 - 3 B 85.76

    Wohnsitzbegriff im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Vertreibungsschadens

    Deshalb könnte - abgesehen davon, daß es insoweit an einer Darlegung von Zulassungsgründen im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO fehlt - die Revision auch nicht zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung der §§ 16 Abs. 2, 38 RepG in Verbindung mit § 7 der 7. FeststellungsDV, wie sie Gegenstand der Urteile des Senats vom 14. Oktober 1976 - BVerwG III C 33.75 -, vom 9. November 1976 - BVerwG III C 26.76 - und vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 34.76 - waren, zugelassen werden.
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